Hier können kostenlos online Darlehenszinsen für Annuitätendarlehen, Fälligkeitsdarlehen oder Tilgungsdarlehen berechnet werden.
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Die Kenntnis über die Höhe der Darlehenszinsen spielt bei Investitionsentscheidungen eine wichtige Rolle. Zur Ermittlung der Darlehenszinsen, Laufzeit oder Darlehenstilgungbeträge kann dieser umfangreiche Darlehensrechner verwendet werden. Die vertragstypischen Pflichten bei einem Darlehensvertrag sind in § 488 BGB geregelt. Es können aber abweichende Vereinbarungen in einem Darlehensvertrag vereinbart werden. Falls eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen ist, aber kein Zinssatz bestimmt wurde, so beträgt der Darlehenszinssatz 4% pro Jahr gem. §246 BGB.
Der Zinssatz für ein bankgeschäftliches Darlehen ist unter anderem vom darlehensgebenden Kreditinsitut abhängig. So kommen für manche Darlehen unter Umständen günstige KfW-Darlehen in Betracht. Zudem hängt der Zinssatz neben der Höhe oder Laufzeit des Kredites auch von der individuellen Bonität der Darlehensnehmer bzw. von etwaigen Sicherheiten ab. Die genaue Höhe der Effektivverzinsung ist bei allen Darlehen gem. PAngV anzugeben.
Mit dem hier dargestellten Darlehenszinsenrechner lassen sich die Darlehenszinsen pro Darlehensrate oder über die gesamte Laufzeit für die oben genannten Darlehensarten berechnen. Für die Richtigkeit der Berechnungsresultate wird keine Gewähr übernommen.
Einen ersten Überblick über günstige und aktuelle Darlehenszinsen erhalten Unternehmen und Privatpersonen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dort finden Sie zahlreiche Förderprogramme für Wohneigentum, Existenzgründung, Studium oder zur Unternehmensförderung mit günstigen Darlehenskonditionen.
Gegebenenfalls lassen sich Darlehenszinsen wie etwa für Finanzierungen im betrieblichen Bereich oder im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung bei der privaten Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Investition könnte der entsprechende Grenzsteuersatz des Kreditnehmers ermittelt werden und auf dieser Basis die Steuerersparnis den Darlehenszinsen entgegengerechnet werden.
Beträgt der Grenzsteuersatz etwa bei einer GmbH ca 30%, so führen steuerlich abziehbare Darlehenszinsen in Höhe von z.B. 1.000 Euro zu einer Steuerersparnis von 30% bzw. 300 Euro.